Die Vorsorgepflicht
für Selbstständige –
geplant, nicht beschlossen.
Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Was vorliegt, steht hier – mit Datum, mit Quelle und mit dem Widerspruch, den bisher niemand aufgelöst hat.
Fünf Fragen · rund 2 Minuten · ohne Kontaktdaten · Erstinformation nach § 15 VersVermV
Was bisher beschlossen ist
Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige steht im Koalitionsvertrag 2025. Die Alterssicherungskommission hat sie am 23. Juni 2026 in ihrer Empfehlung 22 erneut empfohlen, und der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Ein Gesetzentwurf liegt gleichwohl nicht vor; nach Presseberichten wird er im Bundesarbeitsministerium erarbeitet. Angestrebt ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026, ein Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2027. Ob Neugründer eine Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge behalten, ist damit politisch vorgezeichnet, aber rechtlich offen: Der Koalitionsvertrag lässt andere Formen der Altersvorsorge zu, die Kommission empfiehlt die Pflicht ohne Opt-out.
Wo stehen Sie?
Beide bekannten Konzepte trennen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Selbstständigkeit beginnt. Daraus ergeben sich drei Lagen – und für jede eine andere Frage.
Sie sind schon selbstständig
Nach beiden bekannten Konzepten behalten Sie eine Wahl. Wahlfreiheit heißt aber nicht, dass nichts zu tun ist: Wer nichts vorweisen kann, landet im Zweifel im Grundfall.
Sie gründen gerade
Der Zeitpunkt, zu dem eine Selbstständigkeit beginnt, entscheidet in beiden Konzepten über die spätere Wahlfreiheit. Das ist der Punkt, an dem sich das Nachlesen am meisten lohnt.
Sie werden es erst später
Für Neuzugänge nach einem Stichtag empfiehlt die Rentenkommission den Grundfall ohne Ausweg. Der Beitrag verändert dann die monatliche Planung – und deckt die Arbeitskraft trotzdem nicht ab.
Welche der drei Lagen Ihre ist – und was daran heute schon feststeht – klärt der Check in fünf Fragen
Der Check ist für Sie kostenlos, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers, die im Beitrag bereits enthalten ist – Ihr Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Wie hier gearbeitet wird
Vier Festlegungen, die für jede Seite hier gelten. Sie sind der Grund, warum manches fehlt, das anderswo selbstverständlich ist.
Jede Aussage mit Datum
Was hier steht, trägt den Stand, an dem es geprüft wurde, und die Quelle dazu. Ein Prüfskript meldet jede Seite, die älter als 60 Tage ist.
Geplant heißt geplant
Kein Satz auf dieser Seite behauptet eine bestehende Pflicht, und keiner verspricht, dass ein bestimmter Vertrag von ihr befreit. Beides steht nicht fest.
Die Lücke wird benannt
Die Debatte dreht sich um das Alter. Der Fall, der eine Selbstständigkeit schneller beendet, ist der Ausfall der Arbeitskraft – und für den ändert eine Rentenpflicht wenig.
Kein Abschluss ohne Gespräch
Hier steht kein Vergleichsrechner. Eine Basisrente oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet sich an Bedingungen und Gesundheitsfragen, nicht an einer Beitragszahl.
Worum es danach geht
Drei Fragen folgen aus der geplanten Pflicht. Die dritte wird am seltensten gestellt und trifft am härtesten.
Altersvorsorge
Was geplant ist, wen es trifft und welche Wahl nach derzeitigem Stand bleibt.
Mehr dazu →Berufsunfähigkeit
Warum Pflichtbeiträge kein Schutz gegen den Ausfall der Arbeitskraft sind.
Mehr dazu →Basisrente
Das Produkt, das in der Opt-out-Debatte immer genannt wird – mit seinen Nachteilen.
Mehr dazu →So läuft es ab
Fünf Fragen beantworten
Der Check läuft in Ihrem Browser, braucht keine Kontaktdaten und speichert nichts. Nach rund zwei Minuten steht die Einordnung.
Die Einordnung lesen
Sie erfahren, in welche der drei Gruppen Ihre Lage fällt, ob für Ihre Tätigkeit heute schon eine Versicherungspflicht in Betracht kommt und welche Lücke dabei übrig bleibt.
Wenn es weitergehen soll: sprechen
Was daraus folgt, hängt an Ihrem Alter, Ihrem Gewinn und Ihrer Gesundheit. Das gehört in ein Gespräch, nicht in ein Formular – und es kostet Sie nichts.

Wer hinter dieser Seite steht
Ich bin Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Diese Seite ist mein privates Informationsangebot zur geplanten Vorsorgepflicht – kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung und keine amtliche Auskunft.
Was ich anbiete, ist die Einordnung Ihrer Lage und die Beratung zum Versicherungsschutz, der daraus folgt. Über eine bestehende Versicherungspflicht entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Lieber einmal kurz sprechen?
Rufen Sie an. Mo–So, 8:00–20:00 Uhr erreichen Sie mich direkt – ohne Warteschleife und ohne dass daraus etwas folgen muss.
Privates Informationsangebot zur geplanten Vorsorgepflicht für Selbstständige. Kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung.