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Basisrente (Rürup)

Immer wenn über ein Opt-out aus der geplanten Vorsorgepflicht gesprochen wird, fällt der Name Basisrente. Der Grund liegt in ihren Merkmalen: Sie zahlt eine lebenslange Rente und ist nach § 10 EStG weder beleihbar noch übertragbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Das sind genau die Eigenschaften, die ein Vorsorgeprodukt braucht, um als verlässliche Alterssicherung zu gelten.

Der Check ist für Sie kostenlos, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers, die im Beitrag bereits enthalten ist – Ihr Beitrag erhöht sich dadurch nicht.

Was die Basisrente kann

Zwei Dinge sprechen für sie, und beide sind handfest.

Erstens die Steuerwirkung: Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar. Für Selbstständige mit gutem Gewinn ist das oft das stärkere Argument als die spätere Rente selbst – ein Teil des Beitrags wird über die Steuererklärung wieder frei.

Zweitens der Schutz: Eine Basisrente ist in der Ansparphase in den Grenzen des § 851c ZPO vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Für eine Selbstständigkeit, in der auch einmal etwas schiefgehen kann, ist das ein Argument, das im Verkaufsgespräch selten fällt und mehr wiegt als die meisten Renditeversprechen.

Was sie nicht kann – und das gehört auf den Tisch

Dieselben Eigenschaften, die sie für eine Pflicht geeignet machen, machen sie im Alltag unbequem:

  • kein Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn – auch nicht in einer geschäftlichen Notlage
  • keine Kapitalauszahlung, ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Rente
  • nicht kündbar, allenfalls beitragsfrei zu stellen
  • in der Grundform nicht vererbbar; Hinterbliebenenschutz kostet zusätzlich Rendite
  • die Rente ist im Alter steuerpflichtig, die Entlastung von heute ist also teilweise eine Verschiebung

Die offene Frage, die niemand seriös beantworten kann

Ob eine Basisrente von der geplanten Pflicht befreien wird, steht nicht fest. Der Koalitionsvertrag lässt andere Formen der Altersvorsorge „weiterhin möglich“ sein, ohne sie zu benennen; das Wort Opt-out verwendet er nicht. Die Rentenkommission empfiehlt für Neugründer ausdrücklich kein Opt-out.

Wer Ihnen heute zusagt, ein bestimmter Vertrag werde Sie von der kommenden Pflicht befreien, sagt mehr, als der Gesetzgeber bisher hergibt. Eine Basisrente kann sich aus steuerlichen Gründen und wegen des Pfändungsschutzes lohnen – diese Gründe tragen auch dann, wenn das Gesetz am Ende anders ausfällt als erwartet. Auf die Befreiungswirkung allein sollte man sie nicht stützen.

Klassisch, fondsgebunden oder gemischt

Innerhalb der Basisrente gibt es sehr verschiedene Bauarten, von der klassischen Verzinsung bis zur reinen Fondsanlage. Was passt, hängt von der Zeit bis zum Rentenbeginn ab, von der Bereitschaft, Schwankungen auszuhalten, und davon, was sonst noch an Vermögen da ist.

Entscheidend ist am Ende weniger die Bauart als die Kostenquote und die Frage, wie flexibel Beiträge in schwachen Jahren ausgesetzt werden können. Eine Selbstständigkeit hat schwache Jahre.

Häufige Fragen zu Basisrente

Basisrente oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente?

Beides ist möglich, und beides hat eine eigene Logik. Die gesetzliche Seite bietet eine kalkulierbare, staatlich getragene Rente samt Erwerbsminderungsschutz nach Wartezeit; die Basisrente bietet Steuerwirkung, Pfändungsschutz und mehr Gestaltungsspielraum bei der Anlage. Was besser passt, hängt von Alter, Gewinn und bereits vorhandenen Ansprüchen ab.

Komme ich im Notfall an das Geld?

Nein. Das ist der Preis für die Merkmale, die die Basisrente ausmachen. Wer eine Rücklage für geschäftliche Engpässe braucht, baut sie woanders auf – eine Basisrente ist dafür der falsche Ort.

Was ist mit Riester?

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung ist die Riester-Rente in der Regel nicht der passende Weg; die Förderung ist an andere Voraussetzungen geknüpft. Bestehende Verträge aus früheren Jahren lohnt es trotzdem anzusehen, statt sie stillzulegen.