Erstinformation & AGB
Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Name und Anschrift
Versicherungsmakler Benjamin Marcel Farmer Kastellgasse 5 83358 Seebruck Telefon: 0179 6685669 E-Mail: service@benjamin-farmer.de Internet: die-rentenpflicht.de Umsatzsteuer: DE359686313
Status und Erlaubnis
Ich bin als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) tätig. Diese Website ist ein privates Informationsangebot zur geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sie ist kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung und keiner anderen Stelle der Sozialversicherung. Zuständige Aufsichtsbehörde Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2 80333 München Telefon: 089 5116-0 E-Mail: info@muenchen.ihk.de Website: www.ihk-muenchen.de
Eintragung im Vermittlerregister
Registernummer: D-JVL9-5PHSL-51 Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) Die Registereintragung kann überprüft werden unter: www.vermittlerregister.info
Tätigkeitsbereiche und Beratung
Als Versicherungsmakler berate ich und vermittle insbesondere in folgenden Versicherungssparten: Lebensversicherungen zur Altersvorsorge, insbesondere Basisrenten (Rürup-Renten) Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Absicherungen Hinterbliebenenabsicherung durch Risikolebensversicherungen Weitere Versicherungsarten im Rahmen meiner Maklertätigkeit Nicht Gegenstand meiner Tätigkeit sind die gesetzliche Rentenversicherung und die übrigen Zweige der Sozialversicherung. Über eine bestehende oder künftige Versicherungspflicht, über Beiträge zu einem Versicherungskonto und über Befreiungsanträge entscheidet der jeweilige Sozialversicherungsträger, nicht ich.
Vergütung
Meine Vergütung erfolgt durch Provisionen, die von den Versicherungsunternehmen gezahlt werden und bereits in den Versicherungsprämien enthalten sind. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten durch meine Vermittlungstätigkeit.
Beteiligungen und Verflechtungen
Ich besitze keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 Prozent durch ein Versicherungsunternehmen oder ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens an meinem Unternehmen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für meine Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei: R+V Allgemeine Versicherung AG Mittlerer Pfad 24 70499 Stuttgart Versicherungsnummer: 407 84 356329007 Deckungssumme: 1.600.000 Euro pauschal für Vermögensschäden Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Schlichtungsstelle
Streitigkeiten zwischen Ihnen als Verbraucher und mir können Sie der folgenden Schlichtungsstelle vorlegen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Netzen) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Website: www.versicherungsombudsmann.de Rufen Sie zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit diese Schlichtungsstelle an (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG), bin ich zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet (§ 17 Abs. 4 VersVermV). Ich erkläre, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das ist zugleich die Angabe nach § 36 Abs. 1 VSBG.
Berufsrechtliche Regelungen
Für Versicherungsmakler gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Diese Vorschriften können eingesehen werden unter: www.gesetze-im-internet.de
Hinweis zur Erstinformation
Diese Erstinformation erhalten Sie beim ersten Geschäftskontakt unentgeltlich, in klarer und verständlicher Form und auf Deutsch; der gesetzliche Regelweg dafür ist Papier (§ 15 VersVermV, § 16 Absatz 1 VersVermV). Auf Wunsch bekommen Sie sie in Papierform. Wählen Sie stattdessen einen dauerhaften Datenträger oder stimmen Sie der Auskunftserteilung über diese Website zu, stelle ich Ihnen denselben Text auf dieser Website als PDF zum Speichern und Ausdrucken bereit; Adresse und Fundstelle teile ich Ihnen dabei elektronisch mit (§ 16 Absatz 2 VersVermV). Stand: 13. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Versicherungsmakler Benjamin Marcel Farmer Kastellgasse 5 83358 Seebruck (nachfolgend "Makler" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt). Diese AGB werden Bestandteil des Maklervertrags, wenn der Makler den Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, ihm die Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ermöglicht und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Absatz 2 BGB). Kommt der Maklervertrag durch konkludente Handlung nach § 3 Absatz 1 zustande, ohne dass diese Voraussetzungen vorliegen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Kundenkreis Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Selbstständige, die sich zu ihrer eigenen Alters- oder Arbeitskraftabsicherung beraten lassen, handeln je nach Fallgestaltung als Verbraucher oder als Unternehmer. Rechte, die das Gesetz zwingend nur Verbrauchern einräumt, bleiben davon unberührt.
(3) Vertragssprache Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 Stellung und Aufgaben des Maklers
(1) Rechtsstellung Der Makler ist selbständiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Er wird vom Kunden beauftragt und ist nicht von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter mit der Vermittlung betraut (§ 59 Abs. 3 VVG). Er steht rechtlich und wirtschaftlich auf Seiten des Kunden und nimmt ausschließlich dessen Interessen wahr.
(2) Aufgaben Der Makler übernimmt für den Kunden insbesondere folgende Aufgaben: Bedarfsermittlung und Risikoanalyse Vergleich der Angebote verschiedener Versicherer Beratung zu geeigneten Versicherungsprodukten Vermittlung von Versicherungsverträgen Laufende Betreuung bestehender Verträge Unterstützung im Leistungsfall Überprüfung bestehender Verträge, wenn dazu Anlass besteht
(3) Tätigkeitsbereiche Der Makler vermittelt und berät insbesondere in folgenden Versicherungsbereichen: Lebensversicherungen zur Altersvorsorge, insbesondere Basisrenten (Rürup-Renten) Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Absicherungen Hinterbliebenenabsicherung durch Risikolebensversicherungen Weitere Versicherungsarten im Rahmen der Maklertätigkeit Die Tätigkeit des Maklers umfasst nicht die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die Vermittlung von Finanzprodukten außerhalb des Versicherungsbereichs (z.B. Kredite, Darlehen, Kapitalanlagen).
(4) Grenzen der Tätigkeit Der Makler erklärt die Rechtslage, soweit dies zu seiner Beratung gehört (§ 5 Abs. 1 RDG). Er erbringt keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Steuerberatung, er stellt keine Anträge auf Befreiung von einer Versicherungspflicht und vertritt den Kunden nicht gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Behörden. Ob für eine Tätigkeit Versicherungspflicht besteht, stellt allein der zuständige Sozialversicherungsträger fest.
(5) Aussagen zu geplanten Gesetzesvorhaben Informationen auf der Website des Maklers zu geplanten Gesetzesvorhaben geben den Stand zum jeweils angegebenen Datum wieder. Sie sind keine Zusicherung darüber, ob, wann und mit welchem Inhalt eine Regelung in Kraft tritt, und keine Zusage, dass ein bestimmter Versicherungsvertrag von einer künftigen Versicherungspflicht befreien wird.
§ 3 Maklervertrag und Zustandekommen
(1) Vertragsschluss Ein Maklervertrag kommt durch: Schriftliche oder elektronische Beauftragung durch den Kunden Mündliche Vereinbarung mit anschließender schriftlicher Bestätigung Konkludente Handlung durch Inanspruchnahme der Maklerleistungen zustande. Die Nutzung der frei zugänglichen Informationsangebote der Website, einschließlich des Vorsorgepflicht-Checks, begründet für sich genommen keinen Maklervertrag.
(2) Vertragsgegenstand Gegenstand des Maklervertrags sind die Versicherungsverträge, für die der Kunde ausdrücklich die Vermittlung oder Betreuung durch den Makler wünscht.
(3) Bestandsübernahme Auf Wunsch des Kunden können auch bereits bestehende Versicherungsverträge in die Betreuung des Maklers übernommen werden. Dies erfolgt durch Erteilung einer Maklervollmacht an den Versicherer.
§ 4 Pflichten des Maklers
(1) Beratungspflicht Der Makler ist verpflichtet, den Kunden fachgerecht, sorgfältig und an seinen Bedürfnissen ausgerichtet zu beraten. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben und der erkennbaren Bedürfnisse.
(2) Beratungsgrundlage Der Makler legt seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde (§ 60 Abs. 1 VVG). Stützt er seinen Rat im Einzelfall auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl, weist er den Kunden darauf ausdrücklich und vor Abgabe von dessen Vertragserklärung hin (§ 60 Absatz 1 Satz 2 VVG) und teilt ihm zugleich die Markt- und Informationsgrundlage sowie die Namen der seinem Rat zugrunde gelegten Versicherer mit. Diese Angaben übermittelt er dem Kunden vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich in Textform (§ 60 Absatz 2, § 62 Absatz 1 VVG). Er arbeitet mit verschiedenen Versicherungsunternehmen zusammen und empfiehlt die nach seiner fachlichen Einschätzung für den Kunden geeigneten Produkte.
(3) Dokumentation Der Makler dokumentiert die Beratung und verwahrt die Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
(4) Information und Betreuung Der Makler informiert den Kunden über: Wesentliche Vertragsinhalte und Bedingungen Prämien und Zahlungsmodalitäten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten Änderungen in bestehenden Verträgen
(5) Sorgfaltspflicht Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung und Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich zu machen. Dies umfasst insbesondere: Persönliche Daten Informationen zum zu versichernden Risiko Vorversicherungen und bestehende Anwartschaften Angaben zum Gesundheitszustand, soweit der Versicherer danach fragt Änderungen während der Vertragslaufzeit
(2) Folgen unrichtiger Angaben Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass: Der Versicherer den Antrag ablehnt Der Versicherungsschutz eingeschränkt ist oder nicht besteht Der Versicherer im Leistungsfall die Leistung verweigert Der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, ihn anficht oder kündigt (§§ 19 ff. VVG) Für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, haftet der Makler nicht, soweit er die Angaben nach § 61 Absatz 1 VVG erhoben hat und die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für ihn nicht erkennbar war. § 8 bleibt unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten Der Kunde verpflichtet sich: Dem Makler alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen Änderungen unverzüglich mitzuteilen Fristen zu beachten Prämien fristgerecht zu zahlen
§ 6 Vergütung
(1) Provisionsvergütung Die Vergütung des Maklers erfolgt ausschließlich durch Provisionen, die von den Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Diese Provisionen sind bereits in den Versicherungsprämien enthalten.
(2) Keine zusätzlichen Kosten Für den Kunden entstehen durch die Maklertätigkeit keine zusätzlichen Kosten.
(3) Bestandsprovision Der Makler erhält für die laufende Betreuung bestehender Verträge Bestandsprovisionen von den Versicherungsunternehmen.
§ 7 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, Beratung und Vermittlung von Versicherungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Datenweitergabe Personenbezogene Daten werden nur an Versicherungsunternehmen und Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(3) Gesundheitsdaten Gesundheitsbezogene Angaben werden nur erhoben und weitergegeben, soweit dies für den jeweiligen Antrag erforderlich ist, und nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
(4) Weitere Informationen Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Arglistig verschwiegenen Mängeln Im Rahmen einer Garantie übernommenen Verpflichtungen Anwendungsfällen des Produkthaftungsgesetzes
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Makler der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht für Ansprüche nach § 63 des Versicherungsvertragsgesetzes; für die Verletzung der Pflichten nach den §§ 60 und 61 des Versicherungsvertragsgesetzes haftet der Makler unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 67 des Versicherungsvertragsgesetzes).
(3) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Der Makler verfügt über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.600.000 Euro bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart (Versicherungsnummer: 407 84 356329007).
(4) Haftung Dritter Der Makler haftet nicht für die Leistungen und Entscheidungen der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen zustande.
(5) Frei zugängliche Inhalte der Website Die frei zugänglichen Inhalte der Website, einschließlich des Vorsorgepflicht-Checks und der Darstellung geplanter Gesetzesvorhaben, dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für Entscheidungen, die allein auf diese Inhalte gestützt werden, haftet der Makler nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
§ 9 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Ordentliche Kündigung Der Maklervertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
(2) Folgen der Kündigung Bei Beendigung des Maklervertrags: Bleiben vermittelte Versicherungsverträge unberührt bestehen Endet die Betreuungspflicht des Maklers Kann der Kunde die Verträge selbst verwalten oder einen neuen Makler beauftragen
(3) Herausgabe von Unterlagen Nach Vertragsbeendigung stellt der Makler dem Kunden auf Anfrage Kopien der relevanten Unterlagen zur Verfügung.
§ 10 Schlichtung und Beschwerden
(1) Beschwerden Beschwerden über die Tätigkeit des Maklers richtet der Kunde an service@benjamin-farmer.de oder telefonisch an 0179 6685669. Der Makler bestätigt den Eingang, registriert die Beschwerde, unterrichtet den Kunden über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung, prüft die Beschwerde in vollem Umfang und antwortet unverzüglich in verständlicher Sprache und in Textform; auf Wunsch des Kunden erteilt er diese Unterrichtungen schriftlich. Ist eine unverzügliche Antwort nicht möglich, nennt er die Gründe für die Verzögerung und den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung (§ 17 Absatz 2 VersVermV). Betrifft die Beschwerde einen Gegenstand, für den der Makler nicht zuständig ist, leitet er sie an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet den Kunden darüber. Hilft er einer Beschwerde nicht ab, begründet er das und weist auf die Schlichtungsstelle nach Absatz 2 hin (§ 17 Absatz 3 VersVermV, § 37 VSBG).
(2) Schlichtungsstelle Darüber hinaus können Streitigkeiten zwischen dem Kunden als Verbraucher und dem Makler der folgenden Schlichtungsstelle vorgelegt werden:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Website: www.versicherungsombudsmann.de E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(3) Teilnahme am Schlichtungsverfahren Ruft der Kunde zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit die in Absatz 2 genannte Schlichtungsstelle an (§ 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 VVG), ist der Makler zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet (§ 17 Absatz 4 VersVermV). Der Makler erklärt, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Angabe erfolgt zugleich nach § 36 Absatz 1 VSBG.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für Verbraucher Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Dies ist in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers.
(3) Gerichtsstand für Unternehmer Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers.
Versicherungsmakler Benjamin Marcel Farmer Kastellgasse 5 83358 Seebruck Stand: 13. September 2026