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Berufsunfähigkeit für Selbstständige

Wenn über die Vorsorgepflicht gesprochen wird, geht es fast immer um das Alter. Der Fall, der eine Selbstständigkeit schneller beendet, ist ein anderer: die eigene Arbeitskraft fällt aus. Für ihn ändert eine Rentenpflicht wenig – und das ist der am häufigsten übersehene Punkt der ganzen Debatte.

Der Check ist für Sie kostenlos, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers, die im Beitrag bereits enthalten ist – Ihr Beitrag erhöht sich dadurch nicht.

Erwerbsminderung ist nicht Berufsunfähigkeit

Die beiden Begriffe werden im Alltag verwechselt, und der Unterschied entscheidet über sehr viel Geld.

Berufsunfähigkeit bedeutet: Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Erwerbsminderung im Sinne des § 43 SGB VI fragt danach nicht. Maßgeblich ist, wie viele Stunden täglich Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch irgendeine Tätigkeit ausüben können.

Für eine selbstständige Handwerkerin heißt das im Klartext: Wer den eigenen Betrieb körperlich nicht mehr führen kann, aber noch mehrere Stunden täglich eine andere, einfachere Tätigkeit ausüben könnte, erfüllt die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht.

Die Voraussetzungen, an denen es zusätzlich scheitert

Selbst wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangt die gesetzliche Rentenversicherung zwei versicherungsrechtliche Bedingungen:

  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren – eine Mindestzeit an Versicherungsjahren, die überhaupt erst einen Anspruch begründet
  • Pflichtbeiträge für eine bestimmte Zeit innerhalb der letzten Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung

Was daraus für die geplante Pflicht folgt

Wer künftig Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, baut damit über die Jahre einen Erwerbsminderungsschutz auf, den er vorher nicht hatte. Das ist ein echter Gewinn, und er sollte nicht kleingeredet werden.

Er ersetzt aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil er an einem anderen Maßstab ansetzt. Und er wirkt nicht sofort: In den ersten Jahren nach Aufnahme der Pflichtbeiträge sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen typischerweise noch nicht erfüllt.

Die ehrliche Reihenfolge lautet deshalb für die meisten Selbstständigen: erst die Arbeitskraft absichern, dann das Alter. Ein Vermögensaufbau, den man bei Krankheit sofort wieder auflösen muss, ist keiner.

Worauf es beim Vertrag ankommt

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet weniger der Beitrag als die Bedingungen und der Weg in den Vertrag hinein.

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung – sonst kann der Versicherer auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen
  • die konkrete Berufsgruppeneinstufung, die bei Selbstständigen oft von der tatsächlichen Tätigkeit abhängt, nicht vom Titel
  • die Regelung zur Umorganisation des Betriebs, die es nur bei Selbstständigen gibt
  • die Gesundheitsfragen: § 19 VVG verlangt wahrheitsgemäße Angaben, und eine unvollständige Antwort gefährdet später die Leistung
  • die Nachversicherungsgarantie, damit die Rente mitwächst

Wenn eine BU nicht möglich ist

Nicht jede und jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung – wegen Vorerkrankungen, wegen des Berufs oder wegen des Alters. Dann ist die Frage nicht erledigt, sondern verschiebt sich auf andere Wege: Grundfähigkeitsabsicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine schwere-Krankheiten-Absicherung.

Welcher davon in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Das gehört in ein Gespräch, nicht in ein Formular.

Häufige Fragen zu Berufsunfähigkeit

Reicht die Erwerbsminderungsrente nicht aus?

In aller Regel nicht. Sie setzt voraus, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt arbeiten können – nicht, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Und sie erreicht der Höhe nach meist nicht das bisherige Einkommen.

Ich zahle künftig Pflichtbeiträge. Brauche ich dann noch eine BU?

Aus meiner Sicht ja. Die Pflichtbeiträge bauen einen Erwerbsminderungsschutz auf, der an einem anderen Maßstab ansetzt und erst nach Jahren greift. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert genau das ab, was die gesetzliche Seite nicht kennt: den zuletzt ausgeübten Beruf.

Lohnt sich eine BU noch mit Mitte vierzig?

Häufig ja, aber sie wird teurer und die Gesundheitsprüfung schwieriger. Ob sich der Beitrag im Verhältnis zur verbleibenden Laufzeit lohnt, rechne ich mit Ihnen durch – auch mit dem Ergebnis, dass ein anderer Weg sinnvoller ist.